Was erledige ich wo?
Abmeldung nach dem Meldegesetz
Zuständige Behörde:
Fachbereich Zentralverwaltung
Zum Idar 21 und 23
55624 Rhaunen
55624 Rhaunen





Ansprechpartner
Reimund Krajczy
Einwohnermeldeamt, Passwesen, Führerscheine, Bürgerbüro





Abmeldung nach dem Meldegesetz
Allgemeinde Information:
Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, müssen sich nur bei der neuen Wohnsitzbehörde anmelden. Eine Abmeldung ist in diesem Fall nur bei Aufgabe eines Nebenwohnsitzes erforderlich.
Eine polizeiliche Abmeldung ist nur erforderlich, wenn ein Wegzug ins Ausland erfolgt.
Mitzubringen ist:
- Personalausweis oder Reisepass
Gebühr:
kostenfrei